AGB für Coaching-Aufträge (hier insbesondere Online-Coaching) Version April2019

Coaching ist eine Dienstleistung im psychologischen Bereich. Sie umfasst Strategien des Selbstmanagements, der Gestaltung von Beziehungen zu anderen Menschen und zur Optimierung von Leistungen. Coaching wendet sich an Gesunde und wird von ihnen selber finanziert. Coaching-Prozesse sind Lernprozesse, basieren auf Vertrauen und brauchen ihre Zeit. Zu den grundlegenden Bestandteilen eines erfolgreichen Coachings gehört die Bereitschaft des Klienten, sich selber in Frage zu stellen, die Verantwortung für selbstverschuldete Probleme und deren Folgen zu übernehmen, neue Sichtweisen.
(Wichtiger Hinweis zur Abgrenzung zur Psychotherapie siehe Punkt 14.)

1. Der Coaching-Vertrag

Der Coaching-Vertrag entsteht auf Initiative des Klienten. Er kommt nach der Anfrage, der anschließenden Analyse der Ist-Situation und des gewünschten Sollzustandes des Klienten, der Vorlage eines Coaching-Angebotes und dem Abschluss eines schriftlichen Coaching-Vertrages mit der Anzahlung des ersten Honoraranteiles zustande.

2. Offenbarungspflicht

Um optimale Bedingungen für die Verhaltens- und Einstellungsänderungen, sowie alle notwendigen Lernprozesse zu ermöglichen ist es notwendig, dass sich der Klient seinem Coach angemessen und vollständig offenbart, sowie alle Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantwortet. Für Folgen die daraus entstehen, dass der Kunde unvollständige oder unwahre Angaben macht, trägt er selbst die Verantwortung.

3. Der Coaching-Plan

Er wird dem Klienten nach der Analyse der Ist-Situation, des gewünschten Sollzustandes und seiner vorhandenen, bisher nicht genutzten bzw. blockierten Potentiale mitgeteilt und mit ihm gemeinsam besprochen. Der Coach berät den Klienten in allen Punkten, die in diesem Coaching-Plan erfasst sind. Der Klient wählt aus, was er davon umsetzen will und schließt den Coaching-Vertrag ab.

4. Leistungserbringung und Leistungsort

Das Online-Coaching findet in einem geschützten Raum im Internet statt. Die Leistungen werden gemäß der Leistungsbeschreibung des Angebots und den Vereinbarungen im Coaching-Vertrag erbracht.

5. Mitwirkungspflicht

Der Klient ist für die Erfüllung und Umsetzung der erarbeiteten, vereinbarten und zum Teil auch verordneten Aufgaben und Lösungen selbst verantwortlich. Für alle Erfolge, Unterlassungen und „Nebenwirkungen“ während des Coaching-Prozesses gilt ebenfalls die vollständige Offenbarungspflicht.

6. Geheimhaltung

Die Vertragspartner werden alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen oder von als vertraulich bezeichneten Informationen zeitlich unbeschränkt vertraulich behandeln. Schriftliche Aufzeichnungen des Coaches dienen seiner gewissenhaften Arbeit und sind unabdingbar. Der Coach sichert zu, diese Unterlagen vertraulich zu behandeln. Der Online-Coaching-Verlauf wird nach Beendigung des Coachings innerhalb eines vereinbarten Zeitraumes gelöscht.

7. Vergütung

Der Coach erhält für das Coaching das vereinbarte Stundenhonorar zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen MwSt. Solange der Coach als Kleinunternehmer tätig ist, ist dieser von der Umsatzsteuer befreit und wird Ihnen dieses mitteilen und entsprechend keine Umsatzsteuer berechnen. Die Abrechnung erfolgt je Einheit. Mit Abschluss des Vertrages ist eine Vorauszahlung fällig, die Restzahlung erfolgt in weiteren Teilschritten. Es sind in Einzelfällen auch monatliche Abrechnung und Pauschalbeträge möglich, die jeweils individuell vereinbart werden. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform. Aus dem Coaching-Vertrag kann von dem Klienten kein Recht abgeleitet werden, gezahlte Honorare zurückzufordern. Vom Klienten im vereinbarten Zeitraum nicht wahrgenommene Coaching-Sitzungen bleiben Gegenstand der Honorarrechnung.

8. Haftung

Der Coach steht dafür ein, dass er sein Coaching nach bestem Wissen erbringt. Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche des Klienten werden ausgeschlossen. Folgen, die daraus entstehen, dass der Klient unvollständige oder unwahre Angaben macht, hat er selbst zu tragen. Ebenso hat der Klient die Folgen zu tragen, die aus der Nichterfüllung vereinbarter „Coaching-Hausaufgaben“ sowie der fehlenden Umsetzung der erarbeiteten Lösungen entstehen.

9. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Der Coach ist berechtigt, bei höherer Gewalt die vereinbarten Coaching-Termine innerhalb angemessener Zeit zu verschieben. Hierunter fallen auch Leistungshindernisse des Coaches, die aufgrund Krankheit, Unfall oder ähnlichem entstanden sind. Der Coach wird in diesem Fall einen schnellstmöglichen Ersatztermin vorschlagen.

10. Aufrechnung und Leistungsverweigerung

Ein etwaiges Recht des Klienten zur Aufrechnung wird ausgeschlossen, es sei denn die Forderung des Klienten ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

11. Nutzungsrechte

Coaching-Konzeptionen und -Unterlagen sind nach dem Urheberrecht geschützt. Die Nutzungsrechte liegen bei dem Coach. Eine Vervielfältigung ist ausgeschlossen. Die Unterlagen sind nur zum persönlichen Gebrauch der Klienten bestimmt. Jede weitere Verwendung bedarf der Genehmigung durch den Coach. Eine Veröffentlichung – auch auszugsweise – ist untersagt und kann strafrechtlich verfolgt werden.

12. Sonstiges Änderungen und Ergänzungen der Coaching-Verträge bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Vereinbarungen, durch die das Schriftformerfordernis aufgehoben wird. Sollten einzelne Bestimmungen des Coaching-Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die Parteien verpflichten sich wechselseitig, eine der unwirksamen Regelung möglichst nahekommender Vereinbarung in Schriftform zu treffen. Dies gilt ergänzend für Vertragslücken. Auf die Vereinbarungen zwischen den Parteien ist deutsches Recht anzuwenden. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Hamburg.

13. Besonderheiten, entstehend durch andere geschäftliche Interessen des Coaches (Interessenkonflikte) Der Coach behält sich das Recht vor, Klienten abzulehnen, die auf Grund anderer geschäftlicher Verpflichtungen des Coaches nicht möglich sind (Überschneidung von Interessen in bestimmten Wirkungsregionen oder ähnliche Gründe). Es besteht seitens des Coaches keine Bereitschaft zur Diskussion zu Themenbereichen (auch politischen und rechtlichen Ursprungs), die durch andere Tätigkeitsbereiche des Coaches entstehen könnten. Eine Beratung zu Themen, die diese Wirkungskreise betreffen bzw. Weiterempfehlungen bestimmter Adressen (z.B. aus dem pflegerischen Bereich) findet im Zusammenhang mit dem Coaching zu keiner Zeit statt.

14. Abgrenzung zur Psychotherapie
Coaching ist keine Therapie und ersetzt diese auch nicht. Coaching basiert auf einer Coach-Klienten-Beziehung, die durch ein partnerschaftliches Miteinander gekennzeichnet ist und dabei die Rolle des Coaches klar von Therapeuten und Ärzten abgrenzt.
Psychotherapie ist problem- und symptomorientiert, sie beschäftigt sich mit der Vergangenheit und ist bemüht alte Wunden zu heilen. Coaching ist lösungsorientiert und auf die Gegenwart, Zukunft und Aktivität ausgerichtet. Psychotherapie ist die gezielte Behandlung einer psychischen Krankheit. Coaching dient dem “gesunden” Menschen, welcher handlungsfähig und zur Selbstreflexion fähig ist.
Das Ergebnis eines Coachings stellt nicht die Linderung psychischer Beschwerden dar, sondern die individuelle Weiterentwicklung des Klienten, womit eine Steigerung seiner allgemeinen Lebensqualität einhergeht.

15. Sektenerklärung

Hiermit erkläre ich, dass ich sämtliche Praktiken von Sekten oder ähnlichen Organisationen ablehne und mich von diesen ausdrücklich distanziere.
Zudem erkläre ich, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard (Gründer der Scientology-Organisation) arbeite oder gearbeitet habe, dass ich nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult wurde und keine Kurse und/oder Seminare bei der Scientology-Organisation besuche oder besucht habe, in denen nach der Technologie von L. Ron Hubbard gearbeitet wird und dass sämtliche Coachings und Beratungen nicht nach dieser Technologie durchgeführt werden.